Teilnahmebedingungen für unseren Seminar und Schulungsbetrieb


Welche Nachweise werden akzeptiert?

Ein Coronavirus-Impfnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist und

  1. entweder aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder
  2. bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis besteht.

Ein Genesenennachweis im Sinne dieser Verordnung ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.

Als Testnachweis gilt ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests (beim Betreten weniger als 48 Stunden alt) oder eines von einer autorisierten Stelle durchgeführten Schnelltests (beim Betreten weniger als 24 Stunden alt). Der Testnachweis ist in verkörperter oder digitaler Form vorzulegen.

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