Als medizinische Maske gilt ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) oder eine Schutzmaske mit technisch höherwertigem Schutzstandard, insbesondere FFP2. Nähere Hinweise zu geeigneten medizinischen Masken werden auf https://www.hamburg.de/corona/masken veröffentlicht. Kleidungsstücke dürfen nicht als Mund-Nasen-Bedeckung verwendet werden. Gesichtsvisiere sind keine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung.
Personen, die vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original oder einen Schwerbehindertenausweis glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind von der Tragepflicht befreit.
Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken erforderlich ist.